Mobilität

"Schlanke Brücke"

Das das Büro Astoc die 5. Neckarquerung in seiner Präsentation mit dem Euphemismus "Schlanke Brücke" bezeichnet (Tafel 31), zeigt ganz deutlich, dass hier etwas schöngeredet werden soll.
Das Niveau des schiffbaren Neckarkanals, der am Ostufer verläuft, liegt mehrere Meter über dem des Altneckars. Fährt man dort auf dem Wasser, ist man etwa auf Baumwipfelhöhe der Uferbepflanzung des Altneckars. Der Neckarkanal selbst ist eine Wasserstraße der Kategorie V, die eine Brückendurchfahrtshöhe von mindestens 5,25 Metern erfordert. Zusammen mit dem Niveauunterschied der beiden Wasserwege kommt man also schon auf eine Pfeilerhöhe von, konservativ gerechnet, mindestens 10 Metern, zuzüglich der Höhe der Brückentrasse. Ganz sicher werden solche Pfeiler nicht aus dünnen Holzbalken bestehen, wie die Skizze mit dem Hinweis "Holzkonstruktion" suggeriert, sondern sehr solide konstruiert werden müssen. Am Ende haben wir dann also Stahlbetonfundamente und robuste Stahlsäulen im Naturschutzgebiet. Das wird bei bestehender Rechtslage nicht durchzusetzen sein, und meiner Meinung nach widerspricht eine solche riesige Brücke an dieser Stelle jedem ästhetischen und umweltbewussten Anspruch.