Mobilität

nein zur 5. Neckarbrücke

eine 5. Neckarbrücke ist in dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet nicht vereinbar. Auch die Fahrradbrücke im Bereich des derzeit in Planung befindlichen neuen Wehrsteges ist nicht genehmigungsfähig. Hier sollte an einen Ausbau des bestehenden Wehrsteges für Fahrradfahrer durch Verbreiterung und Ergänzung mittels Auf- und Abfahrtsrampen gedacht werden.
Der Ausbau des Straßenverkehrsnetztes (5. Necakrbrücke, Klausenpfad) sowie Schaffung neuer Parkplatzflächen wird nicht zu einer Reduktion des Individualverkehrs führen.