Frage 2.1

Prioritäten

Gilt weiterhin die Vorgabe aus früheren Diskussionen und Planungen, dass nämlich zuerst alle Möglichkeiten der Erschließung durch den öffentlichen Verkehr erprobt werden müssen und erst nach Erfolglosigkeit dieser Maßnahmen weitere Straßenbauprojekte wie Brücke, Nordzubringer verfolgt werden dürfen.In den Rahmenvereinbarungen und den Fragestellungen sehe ich keine diesbezüglichen Prioritätensetzungen.